Warum es einen eigenen Tariflohn in der Zeitarbeit gibt
Lange galt die Zeitarbeit als Niedriglohnbranche. Das hat sich gründlich geändert. Heute gilt in nahezu allen seriösen Personaldienstleistungen ein eigenständiger Branchen-Tarifvertrag, der Mindestlöhne, Urlaubsanspruch, Zuschläge und Sonderzahlungen klar regelt. Der Tariflohn Zeitarbeit ist die wichtigste Grundlage für Ihr Gehalt – ganz gleich, in welchem Einsatzbetrieb Sie arbeiten.
Wir erklären Ihnen Schritt für Schritt, was sich hinter iGZ, BAP, GVP, Branchenzuschlägen und Equal Pay verbirgt – und wie sich das alles auf Ihren Stundenlohn auswirkt.
Die zwei historischen Säulen: iGZ und BAP
Bis 2019 gab es in der Zeitarbeit zwei große Arbeitgeberverbände, die jeweils eigene Tarifverträge mit den DGB-Gewerkschaften abgeschlossen haben:
- iGZ – Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen
- BAP – Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister
Die Tarifverträge dieser beiden Verbände waren inhaltlich sehr ähnlich, aber nicht identisch. Sie regelten unter anderem die Entgeltgruppen, den Urlaubsanspruch, die Jahressonderzahlungen und die Lohnfortzahlung in einsatzfreien Zeiten.
2019: Die Fusion zum GVP
Im November 2019 haben sich iGZ und BAP zum Gesamtverband der Personaldienstleister (GVP) zusammengeschlossen. Seitdem werden die Tarifverträge unter dem Dach des GVP verhandelt und einheitlich gepflegt. Faktisch gibt es heute also einen GVP/DGB-Tarifvertrag, der für alle Mitgliedsbetriebe verbindlich ist.
Die alten Begriffe „iGZ-Tarif" und „BAP-Tarif" sind in der Praxis noch verbreitet, meinen aber dasselbe regulatorische Fundament. Wer als Bewerber den Begriff GVP, BAP oder iGZ liest, kann sicher sein: Es handelt sich um einen Tarifvertrag, der von Gewerkschaften und Arbeitgebern gemeinsam verhandelt wurde.
Die Entgeltgruppen 1 bis 9
Der Tarifvertrag teilt Beschäftigte in der Zeitarbeit in neun Entgeltgruppen ein – abhängig von Qualifikation und Verantwortung. Stand 2026 gelten in West-Deutschland (zu dem auch Baden-Württemberg gehört) ungefähr folgende Stundenlöhne (Tarifrunde 2024 mit Stufenanhebungen):
- EG 1: ca. 14,53 € – Helfertätigkeit ohne Berufsausbildung
- EG 2: ca. 15,30 € – angelernte Tätigkeit
- EG 3: ca. 16,80 € – Fachkraft mit zweijähriger Ausbildung
- EG 4: ca. 17,60 € – Fachkraft mit dreijähriger Ausbildung
- EG 5–9: ca. 18,50 € bis über 25,00 € – Spezialisten, Techniker, Meister
Die exakten Werte werden in den jährlichen Tarifverhandlungen angepasst. Wichtig ist: Diese Beträge sind Untergrenzen. Ein seriöser Personaldienstleister zahlt häufig drüber, wenn die Qualifikation und der Einsatz es hergeben.
Branchenzuschläge: Wenn Ihr Lohn automatisch steigt
Über den Grundtarif hinaus gibt es sogenannte Branchenzuschlagstarifverträge (TV BZ). Sie greifen, wenn Sie in bestimmten Branchen eingesetzt werden – zum Beispiel:
- Metall- und Elektroindustrie
- Chemische Industrie
- Kunststoffverarbeitende Industrie
- Papier-, Pappe- und Kunststoffverarbeitung
- Druckindustrie
- Holz- und Kunststoffverarbeitende Industrie
- Schienenverkehr
- Textil- und Bekleidungsindustrie
Die Zuschläge sind nach Einsatzdauer gestaffelt. In der besonders relevanten Metall- und Elektroindustrie sieht das ungefähr so aus:
- Nach 4 Wochen: + 6,5 % auf den Grundlohn
- Nach 3 Monaten: + 14,5 %
- Nach 5 Monaten: + 17,5 %
- Nach 7 Monaten: + 23,5 %
- Nach 9 Monaten: + 32,0 %
Konkret heißt das: Wer als Helfer in einem Metallbetrieb in Pforzheim startet, verdient nach neun Monaten spürbar mehr als am ersten Tag – ohne neuen Vertrag, ohne Verhandlung, automatisch.
Equal Pay nach 9 Monaten
Zusätzlich zu den Branchenzuschlägen gilt das Prinzip Equal Pay: Spätestens nach 9 Monaten im selben Einsatzbetrieb müssen Sie dasselbe Entgelt erhalten wie vergleichbare Stammmitarbeiter des Kundenunternehmens. Bei Anwendung eines Branchenzuschlagstarifvertrags verlängert sich diese Frist auf 15 Monate, dann muss aber durch die Zuschläge ein vergleichbares Niveau erreicht sein.
Equal Pay schützt vor langfristigem Lohndumping und ist gesetzlich im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) verankert. Mehr zu Ihren Rechten lesen Sie in unserem Beitrag Rechte als Zeitarbeitnehmer.
Equal Treatment ab Tag 1
Während Equal Pay sich auf das Entgelt bezieht, gilt Equal Treatment bereits ab dem ersten Einsatztag. Sie haben das Recht auf den gleichen Zugang zu Gemeinschaftseinrichtungen des Einsatzbetriebs – also Kantine, Pausenräume, Parkplätze, Kinderbetreuungsangebote, betriebliche Schulungen. Und natürlich gelten dieselben hohen Arbeitssicherheitsstandards wie für die Stammbelegschaft.
Was bedeutet das alles für IHR Gehalt?
Rechnen wir ein realistisches Beispiel aus Pforzheim. Sie starten als Produktionshelfer in einem Metallbetrieb:
- Monat 1: EG 1 zu ca. 14,53 € pro Stunde
- Monat 2: + 6,5 % Branchenzuschlag → ca. 15,47 €
- Monat 4: + 14,5 % → ca. 16,64 €
- Monat 6: + 17,5 % → ca. 17,07 €
- Monat 8: + 23,5 % → ca. 17,94 €
- Ab Monat 10: + 32,0 % → ca. 19,18 €
Auf das Jahr gerechnet bedeutet das einen vierstelligen Gehaltssprung – ohne dass Sie irgendetwas dafür tun müssen außer im Einsatz zu bleiben. Plus Urlaubs- und Weihnachtsgeld nach Tarif, plus tariflicher Urlaubsanspruch von bis zu 30 Tagen.
Worauf Sie achten sollten
- Achten Sie auf einen Arbeitsvertrag, der den GVP-Tarif explizit nennt
- Lassen Sie sich bei Einsatz in einer der Branchenzuschlagsbranchen schriftlich bestätigen, welcher TV BZ angewendet wird
- Bewahren Sie Ihre Stundenzettel und Lohnabrechnungen auf – die Zuschläge müssen automatisch greifen
- Fragen Sie spätestens nach 8 Monaten aktiv nach Equal Pay
Fazit: Tarif ist kein Bonus, sondern Standard
Ein seriöser Personaldienstleister zahlt nicht nach Gutdünken, sondern nach Tarifvertrag. Wenn Sie sich für einen Einsatz interessieren, fragen Sie direkt nach Entgeltgruppe und anwendbarem Branchenzuschlag. Detailliertere rechtliche Hintergründe haben wir in unserem Arbeitsrecht-FAQ und im großen Hauptartikel zur Arbeitnehmerüberlassung zusammengefasst.
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