Zuletzt aktualisiert am 15. Juli 2026. Alle Werte nach dem einheitlichen DGB/GVP-Tarifwerk, das seit dem 1. Januar 2026 gilt (Tarifabschluss September 2025).
Warum es einen eigenen Tariflohn in der Zeitarbeit gibt
Lange galt die Zeitarbeit als Niedriglohnbranche. Das hat sich gründlich geändert. Heute gilt in nahezu allen seriösen Personaldienstleistungen ein eigenständiges Branchen-Tarifwerk, das Mindestlöhne, Urlaubsanspruch, Zuschläge und Sonderzahlungen klar regelt. Der Tariflohn Zeitarbeit ist die wichtigste Grundlage für Ihr Gehalt – ganz gleich, in welchem Einsatzbetrieb Sie arbeiten.
Wir erklären Ihnen Schritt für Schritt, was sich hinter dem GVP-Tarifwerk, den Entgeltgruppen, Branchenzuschlägen und Equal Pay verbirgt – und wie sich das alles auf Ihren Stundenlohn auswirkt.
Von iGZ und BAP zum GVP: ein Tarifwerk für die ganze Branche
Bis Ende 2023 gab es in der Zeitarbeit zwei große Arbeitgeberverbände mit jeweils eigenen Tarifverträgen: den iGZ (Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen) und den BAP (Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister). Zum 1. Dezember 2023 sind beide zum Gesamtverband der Personaldienstleister (GVP) verschmolzen.
Der entscheidende Schritt für Ihren Lohnzettel folgte danach: Seit dem 1. Januar 2026 gilt ein einheitliches, mit den DGB-Gewerkschaften verhandeltes DGB/GVP-Tarifwerk, das die alten iGZ- und BAP-Tarifverträge vollständig ersetzt. Es besteht aus Manteltarifvertrag, Entgeltrahmen- und Entgelttarifvertrag sowie elf Branchenzuschlagstarifverträgen. Wenn Sie in älteren Anzeigen noch „iGZ-Tarif" oder „BAP-Tarif" lesen: Diese Begriffe sind überholt – heute zählt der GVP-Tarif.
Die Entgeltgruppen: aktuelle Stundenlöhne 2026
Das Tarifwerk teilt Beschäftigte nach Qualifikation und Verantwortung in Entgeltgruppen ein. Seit dem 1. Januar 2026 gelten bundesweit folgende Grundentgelte pro Stunde:
- EG 1: 14,96 € – Helfertätigkeit ohne Berufsausbildung (zugleich tarifliche Lohnuntergrenze, deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 €)
- EG 2a / 2b: 15,29 € / 15,69 € – angelernte Tätigkeiten
- EG 3: 16,69 € – Fachkraft mit zweijähriger Ausbildung
- EG 4: 17,65 € – Fachkraft mit dreijähriger Ausbildung
- EG 5: 19,78 € – Fachkraft mit Zusatzqualifikation
- EG 6: 21,97 € – Spezialisten
- EG 7: 25,56 € – Techniker, Meister
- EG 8: 27,36 € – Ingenieurnahe Tätigkeiten
- EG 9: 28,70 € – Experten mit besonderer Verantwortung
Zwei weitere Erhöhungen sind bereits fest vereinbart: +2,5 % zum 1. September 2026 (EG 1 dann: 15,33 €) und +3,5 % zum 1. April 2027 (EG 1 dann: 15,87 €). Neu im GVP-Tarifwerk sind außerdem Erfahrungszuschläge: +1,5 % nach 9 Monaten und +3 % nach 12 Monaten Betriebszugehörigkeit – automatisch, ohne Verhandlung.
Wichtig: Diese Beträge sind Untergrenzen. Ein seriöser Personaldienstleister zahlt häufig darüber, wenn Qualifikation und Einsatz es hergeben.
Branchenzuschläge: Wenn Ihr Lohn automatisch steigt
Über den Grundtarif hinaus gibt es elf Branchenzuschlagstarifverträge (TV BZ). Sie greifen, wenn Sie in bestimmten Branchen eingesetzt werden – zum Beispiel:
- Metall- und Elektroindustrie
- Chemische Industrie
- Kunststoffverarbeitende Industrie
- Papier-, Pappe- und Kunststoffverarbeitung
- Druckindustrie
- Holz- und Kunststoffverarbeitende Industrie
- Schienenverkehr
- Textil- und Bekleidungsindustrie
Die Zuschläge sind nach Einsatzdauer gestaffelt – und mit dem neuen TV BZ Metall/Elektro (Stand 2026) starten sie bereits ab dem ersten Einsatztag, nicht mehr erst nach mehreren Wochen:
- Ab Einsatzbeginn: + 15 % auf den Grundlohn
- Nach dem 3. Monat: + 20 %
- Nach dem 5. Monat: + 30 %
- Nach dem 7. Monat: + 45 %
- Nach dem 9. Monat: + 50 %
- Nach dem 15. Monat: + 65 %
Konkret heißt das: Wer als Helfer in einem Metallbetrieb in Pforzheim startet, verdient vom ersten Tag an mehr als den Grundtarif – und nach einigen Monaten spürbar mehr, ohne neuen Vertrag, ohne Verhandlung, automatisch. (Der Zuschlag kann auf 90 % des Lohns vergleichbarer Stammkräfte gedeckelt werden, wenn der Einsatzbetrieb das verlangt.)
Equal Pay nach 9 Monaten
Zusätzlich zu den Branchenzuschlägen gilt das Prinzip Equal Pay: Spätestens nach 9 Monaten im selben Einsatzbetrieb müssen Sie dasselbe Entgelt erhalten wie vergleichbare Stammmitarbeiter des Kundenunternehmens. Bei Anwendung eines Branchenzuschlagstarifvertrags verlängert sich diese Frist auf 15 Monate – dann ist mit der letzten Zuschlagsstufe ein tariflich gleichwertiges Entgelt erreicht.
Equal Pay schützt vor langfristigem Lohndumping und ist gesetzlich in § 8 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) verankert. Mehr zu Ihren Rechten lesen Sie in unserem Beitrag Rechte als Zeitarbeitnehmer.
Equal Treatment ab Tag 1
Während Equal Pay sich auf das Entgelt bezieht, gilt Equal Treatment bereits ab dem ersten Einsatztag. Sie haben das Recht auf den gleichen Zugang zu Gemeinschaftseinrichtungen des Einsatzbetriebs – also Kantine, Pausenräume, Parkplätze, Kinderbetreuungsangebote, betriebliche Schulungen. Und natürlich gelten dieselben hohen Arbeitssicherheitsstandards wie für die Stammbelegschaft.
Urlaub, Sonderzahlungen und Arbeitszeit
Das GVP-Tarifwerk regelt auch die Rahmenbedingungen: Der Urlaubsanspruch beträgt 25 Arbeitstage im ersten Jahr, 27 Tage im zweiten und dritten Jahr und 30 Tage ab dem vierten Jahr. Nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit haben Sie Anspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld, das mit der Betriebszugehörigkeit steigt. Die tarifliche Arbeitszeit ist eine verstetigte 35-Stunden-Woche (151,67 Stunden pro Monat) – geleistete Mehrstunden fließen in ein Arbeitszeitkonto.
Was bedeutet das alles für IHR Gehalt?
Rechnen wir ein realistisches Beispiel aus Pforzheim. Sie starten als Produktionshelfer (EG 1, 14,96 €) in einem Metallbetrieb:
- Ab dem ersten Tag: + 15 % Branchenzuschlag → ca. 17,20 € pro Stunde
- Nach 3 Monaten: + 20 % → ca. 17,95 €
- Nach 5 Monaten: + 30 % → ca. 19,45 €
- Nach 7 Monaten: + 45 % → ca. 21,69 €
- Nach 9 Monaten: + 50 % → ca. 22,44 €
- Nach 15 Monaten: + 65 % → ca. 24,68 € (bzw. Equal-Pay-Niveau)
Auf das Jahr gerechnet bedeutet das einen vierstelligen Gehaltssprung – ohne dass Sie irgendetwas dafür tun müssen außer im Einsatz zu bleiben. Plus Urlaubs- und Weihnachtsgeld nach Tarif, plus Erfahrungszuschläge ab 9 Monaten Betriebszugehörigkeit. (Zum 1. September 2026 steigen alle Werte durch die vereinbarte Tariferhöhung noch einmal.)
Worauf Sie achten sollten
- Achten Sie auf einen Arbeitsvertrag, der das DGB/GVP-Tarifwerk explizit nennt
- Lassen Sie sich bei Einsatz in einer der Branchenzuschlagsbranchen schriftlich bestätigen, welcher TV BZ angewendet wird
- Bewahren Sie Ihre Stundenzettel und Lohnabrechnungen auf – die Zuschläge müssen automatisch greifen
- Fragen Sie spätestens nach 8 Monaten aktiv nach Equal Pay
Fazit: Tarif ist kein Bonus, sondern Standard
Ein seriöser Personaldienstleister zahlt nicht nach Gutdünken, sondern nach Tarifvertrag. Wenn Sie sich für einen Einsatz interessieren, fragen Sie direkt nach Entgeltgruppe und anwendbarem Branchenzuschlag. Detailliertere rechtliche Hintergründe haben wir in unserem Arbeitsrecht-FAQ und im großen Hauptartikel zur Arbeitnehmerüberlassung zusammengefasst.
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