Ihre Rechte als Zeitarbeitnehmer: Was Ihnen zusteht

Equal Pay, Urlaub, Kündigungsschutz – erfahren Sie alles über Ihre Rechte als Zeitarbeitnehmer und wie Sie diese effektiv durchsetzen.

Gut geschützt: Ihre Rechte in der Zeitarbeit

Zeitarbeitnehmer genießen in Deutschland einen umfassenden gesetzlichen Schutz. Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) sowie verschiedene Tarifverträge stellen sicher, dass Sie fair und rechtskonform behandelt werden. Dieser Artikel gibt Ihnen einen vollständigen Überblick über Ihre wichtigsten Rechte. Wenn Sie das große Ganze rund um die Arbeitnehmerüberlassung verstehen möchten, lesen Sie ergänzend unseren Hauptbeitrag Zeitarbeit und Arbeitnehmerüberlassung.

Equal Pay: Gleiches Geld für gleiche Arbeit

Eines der zentralen Rechte in der Zeitarbeit ist das Prinzip des Equal Pay, also der gleichen Bezahlung. Nach dem Gesetz gilt:

  • Nach spätestens 9 Monaten im selben Einsatzbetrieb haben Sie Anspruch auf das gleiche Entgelt wie vergleichbare Stammmitarbeiter
  • Bei Anwendung eines Branchenzuschlagstarifvertrags kann diese Frist auf 15 Monate verlängert werden
  • Branchenzuschläge erhöhen Ihr Gehalt automatisch stufenweise während des laufenden Einsatzes

Urlaub und Urlaubsgeld

Auch als Zeitarbeitnehmer haben Sie selbstverständlich vollen Urlaubsanspruch:

  • Gesetzlicher Mindesturlaub: 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche
  • Tariflicher Urlaub: Nach GVP-Tarifvertrag bis zu 30 Tage jährlich
  • Urlaubsgeld: Tarifverträge sehen häufig zusätzliches Urlaubsgeld vor
  • Urlaubsplanung: Abstimmung zwischen Personaldienstleister und Einsatzbetrieb

Lohnfortzahlung und Arbeitszeitkonto

Einer der großen Vorteile der Zeitarbeit ist die ausgeprägte Arbeitsplatzsicherheit:

  • Lohnfortzahlung: Auch zwischen zwei Einsätzen erhalten Sie weiterhin Ihr Gehalt
  • Arbeitszeitkonto: Überstunden werden lückenlos erfasst und können später ausgeglichen werden
  • Krankheit: Im Krankheitsfall greift die reguläre Entgeltfortzahlung

Kündigungsschutz

Als Zeitarbeitnehmer genießen Sie den gleichen gesetzlichen Kündigungsschutz wie alle anderen Arbeitnehmer:

  • Kündigungsfristen nach BGB und gültigem Tarifvertrag
  • Der Kündigungsschutz greift ab 6 Monaten Betriebszugehörigkeit
  • Das Ende eines Einsatzes stellt keinen automatischen Kündigungsgrund dar

Höchstüberlassungsdauer

Das Gesetz begrenzt klar, wie lange Sie an ein einzelnes Unternehmen überlassen werden dürfen:

  • Grundsatz: Maximal 18 Monate beim selben Entleiher
  • Tarifliche Abweichung: Durch Tarifverträge kann diese Frist verlängert werden
  • Unterbrechung: Eine Pause von mehr als 3 Monaten setzt die Frist zurück

Weitere wichtige Rechte im Überblick

  • Gleichbehandlung: Voller Zugang zu Gemeinschaftseinrichtungen des Einsatzbetriebs
  • Information über freie Stellen: Der Entleiher muss Sie aktiv über Festanstellungen informieren
  • Arbeitssicherheit: Die gleichen hohen Sicherheitsstandards wie für die Stammbelegschaft
  • Weiterbildung: Viele Personaldienstleister bieten kostenfreie Qualifizierungen an

Eine kompakte Übersicht zu konkreten Rechtsfragen rund um Equal Pay, Kündigungsschutz und Urlaub finden Sie zudem in unserem Arbeitsrecht-FAQ zur Zeitarbeit.

Bei PersoFlex sind Ihre Rechte garantiert

Als Mitglied im GVP (Gesamtverband der Personaldienstleister) verpflichten wir uns zu fairer Behandlung und konsequent tariflicher Bezahlung. Bei Fragen zu Ihren Rechten stehen Ihnen unsere erfahrenen Disponenten jederzeit zur Verfügung. Mehr Informationen für Bewerber finden Sie auf der Seite Für Bewerber oder rufen Sie uns direkt an unter 07231 6039493. Transparenz und Fairness sind für uns keine leeren Worte, sondern gelebte Unternehmenspraxis.

TagsRechteZeitarbeitEqual PayUrlaubKündigungsschutzAÜG

Salman Karakus

Geschäftsführer · PersoFlex GmbH

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